Wir erstellen für Sie Ihre jährlichen Bilanzen und Gewinnermittlungen, um Ihnen den Erfolg Ihres Unternehmens zu präsentieren und gleichzeitig Ihre Steuerlast zu optimieren.

Wissen Sie über die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften Bescheid? Eine umfassende Kenntnis zur Gesetzgebung ist für die Erstellung des Jahresabschlusses unbedingt notwendig. Durch die verschärften Regelungen in der steuerlichen Gesetzgebung entfernen sich die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben immer weiter voneinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz oder zumindest eine Überleitungsrechnung erstellt werden.
Soll man die Steuerbelastung senken oder lieber die eigene wirtschaftliche Stärke zeigen? Diesem Konflikt ist man bei der Bilanzierung immer stärker ausgesetzt. Fingerspitzengefühl ist gefragt. Wir unterstützen Sie bei der Optimierungsentscheidung und treten, wenn erwünscht, auch mit Ihrer Hausbank in Kontakt.
Manchmal werden Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen vom Kreditinstitut verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß. Je nachdem welche Anforderungen bestehen und wie umfangreich die im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen ausfallen, erstellen wir die korrekte Bescheinigung für Sie.

Sie selbst haben sicher das größte Interesse an Ihrem Erfolg. Der Jahresabschluss oder die Einnahme-Überschussrechnung bildet Ihren Erfolg jährlich ab und geben Ihnen bei Ihrer Entscheidung, ein Unternehmen zu führen, Recht. Aber auch andere Adressaten haben neben der Geschäftsführung und den Gesellschaftern gern einen Einblick in Ihren Erfolg. Da ist das Finanzamt, aber auch die Kreditinstitute, die Ihnen für Ihr unternehmerisches Wagnis Geld zur Verfügung stellen. Es gibt Geschäftspartner und andere Personen, für die Ihre Zahlen von Bedeutung sind. Ein korrekter Jahresabschluss ist daher unumgänglich, um die eigenen Interessen, die gesetzlichen Vorschriften und die privatrechtlichen Vereinbarungen zu befriedigen bzw. einzuhalten. Egal welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat – ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft – wir erstellen Ihren Jahresabschluss in enger Zusammenarbeit mit Ihnen.